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   LSG Niedersachsen, 20.11.2000 - L 6 U 199/97   

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LSG Niedersachsen, 20.11.2000 - L 6 U 199/97 (https://dejure.org/2000,21830)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.11.2000 - L 6 U 199/97 (https://dejure.org/2000,21830)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. November 2000 - L 6 U 199/97 (https://dejure.org/2000,21830)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Rheinland-Pfalz, 22.02.1995 - L 3 U 145/93

    Unfallversicherung; Minderung; Erwerbsfähigkeit; Tinnitus; Ohrgeräusche;

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 20.11.2000 - L 6 U 199/97
    Das Sozialgericht (SG) Hannover hat ein Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Rheinland-Pfalz vom 22. Februar 1995 (Az.: L 3 U 145/93) beigezogen.

    Denn das Tinnitusleiden mit seinen Auswirkungen und Folgen ist "unteilbar" (vgl so auch LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. Februar 1995, L 3 U 145/93 in Meso-B 40/61).

  • BSG, 26.11.1987 - 2 RU 22/87

    Zur Gleichbewertung der MdE im sozialen Entschädigungsrecht und in der

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 20.11.2000 - L 6 U 199/97
    Darüber hinaus sind auch die von der Rechtsprechung und dem versicherungsrechtlichen und unfallmedizinischen Schrifttum entwickelten allgemeinen unfallmedizinischen Erfahrungsgrundsätze heranzuziehen, die als Grundlage für eine gleiche und gerechte Beurteilung der MdE in zahlreichen Parallelfällen der Praxis dienen (BSG Urteil vom 26.11.1987 - Az: 2 RU 22/87 - = SozR 2200 § 581 RVO Nr. 27).
  • BSG, 29.11.1956 - 2 RU 121/56
    Auszug aus LSG Niedersachsen, 20.11.2000 - L 6 U 199/97
    Der Senat ist allerdings weder an die in Rententabellen zusammengefassten MdE-Sätze noch an die ärztlichen Einschätzungen gebunden (BSGE 4, 147; 6, 267).
  • BSG, 17.01.1958 - 10 RV 102/56

    Die Abweichung des Gerichtes von der Schätzung eines ärztlichen Sachverständigen

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 20.11.2000 - L 6 U 199/97
    Der Senat ist allerdings weder an die in Rententabellen zusammengefassten MdE-Sätze noch an die ärztlichen Einschätzungen gebunden (BSGE 4, 147; 6, 267).
  • BSG, 27.03.1990 - 2 RU 45/89

    Gesetzliche Unfallversicherung; Unaufklärbarkeit; Unfallhergang;

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 20.11.2000 - L 6 U 199/97
    Das Vorliegen dieser Gesundheitsstörung muss in so hohem Grade wahrscheinlich sein, dass kein vernünftiger, die Lebensverhältnisse klar überschauender Mensch an ihrem Vorliegen mehr zweifelt (vgl BSG, Urteil vom 27. März 1990, Az: 2 RU 45/89 mwN).
  • SG Lüneburg, 14.06.2012 - S 2 U 27/09
    Nach dem im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung geltenden Grundsatz der unteilbaren Kausalität ist vielmehr der gesamte Körperschaden einheitlich zu beurteilen, wenn sich die Kausalreihen nicht erfassen lassen, weil sich die Einwirkungen untrennbar gegenseitig beeinflussen und das betreffende Organ gleichlaufend befallen (vgl. Mehrtens/Perlebach, a. a. O., M 2301, Rz. 5.2.; LSG Niedersachsen, Urt. v. 12.05.1999 - L 6 U 280/97, S. 7.8.; LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 20.11.2000 - L 6 U 199/97; Sächsisches LSG, Urt. v. 09.02.2006 - L 2 U 69/03).
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